Die Ausnahmen sind in WRRL Art. 4 Abs. 4, 5, 6 und 7 vorgesehen.
Im beschlossenen Dokument über Umweltziele wurde unter anderem geklärt, an welcher Stelle im Planungsprozess Art. 4 Abs. 4 (Fristverlängerung) und Art. 4 Abs. 5 (weniger strenge Ziele) greifen. Auch die vorliegenden Leitfäden zu "Ökonomie und Umwelt-Aufgaben" und "Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern" liefern Auslegungsmöglichkeiten grundlegender Konzepte.
Allerdings ist Art. 4 Abs. 7 (neue Änderungen oder neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen) sehr spezifisch und wurde nur kurz angesprochen.
Mit dem vorliegenden Dokument sollen zentrale Fragen und wichtige Konzepte bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen von Art. 4 Abs. 7 geklärt werden, um eine angemessene Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen.
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HINWEIS: Die Wasserdirektoren haben dem Dokument auf ihrem Treffen am 30.11/ 1.12 2006 in Finnland zugestimmt !
Name | Sym | Datum | Zeit | Size |
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Ausnahmen_Art_4_7_deutsch.rtf | 2007.03.29 | 09:38:22 | 175823 | |
Ausnahmen_Art_4_7_englisch.doc | 2007.03.29 | 09:38:12 | 182784 | |
Ausnahmen_Art_4_7_englisch.pdf | 2007.03.29 | 09:51:18 | 368855 | |
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