28.09.2020  Linktip 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.wasserblick.net veröffentlichten Webseiten der Bundesanstalt für Gewässerkunde.


Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Online-Karten und Kartendienste auf unsere Websites sind nach Art 1 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie (EU) 2016/2102 den Anforderungen ausgenommen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:



  • Auf der Startseite fehlen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

  • Die Tastaturbedienbarkeit ist mit dem WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht vollständig vereinbar.

  • Es ist nur ein Zugangsweg vorhanden und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5 (Verschiedene Methoden) vereinbar.

  • Das Ergebniss des W3C-HTML-Validators ist nicht positiv und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Syntaxanalyse) vereinbar.

  • Nicht alle Absätze sind mit einem geeigneten Strukturelement ausgezeichnet und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5 (Info und Beziehungen) vereinbar.

  • Bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln ist ein gewisser Verlust an Informationen ohne vertikales Scrollen nicht auszuschließen und damit nicht mit dem WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Umbruch) vereinbar.

  • Zum Abschicken des Feedback-Formulars muss der Nutzer ein eigenes E-Mail-Programm verwenden.


Fakultativ barrierefreie Inhalte


Wir sind bemüht die oben aufgeführten Inhalte in Zukunft barrierefrei zu gestalten.


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung


Diese Erklärung wurde am 28.09.2020 erstellt und zuletzt am 28.09.2020 aktualisiert.


Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern


Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden (https://geoportal.bafg.de/ggina-portal/html/Barriere_melden.html) an.


Schlichtungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.