Die deutsch-polnische Grenzgewässerkommission beauftragte die deutsch-polnische Arbeitsgruppe für den Schutz der Grenzgewässer (AG W2) auf der Grundlage des Vertrages vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern unter anderem mit der Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Grenzgewässerbeschaffenheit. Die Arbeitsgruppe AG W2 erarbeitet dazu jährlich einen Bericht, der die Untersuchungsergebnisse in den grenzbildenden Wasserkörpern darstellt und beurteilt.