04.01.2010  Linktip 

Die Mitgliedstaaten der EU sollen bis zum Jahre 2010 dafür sorgen, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für den Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen. Dabei sollen die verschiedenen Wassernutzungen (Industrie, Haushalte, Landwirtschaft, ...) einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten, einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten (Artikel 9 WRRL).

Gleichzeitig geraten die hohen Kubikmeterpreise der deutschen Wasserversorger ins Kreuzfeuer der Kartellbhörden und der EU-Wettbewerbshüter. Die Auseinandersetzung ist inzwischen beim Bundesgerichtshof anhängig. Dies diskutieren wir mit Vertretern der deutschen Wasserwirtschaftsverbände.

Hinsichtlich der Integration der Umwelt- und Ressourcenkosten in die Wasserpreisgestaltung stellen wir unsere aktualisierten Ergebnisse zu den Wasserentnahmeentgelten und Abwasserabgaben in einer bundesweiten Übersicht vor; auch vor dem Hintergrund der Diskussion um ein bundesweites Wasserentnahmeentgelt.

Welchen Beitrag kann die ökonomische Analyse für das Erreichen der Umweltziele
leisten? Wie wurden ökonomische Instrumente bei der Festsetzung erheblich veränderter Gewässer und bei den Kriterien für Ausnahmebestimmungen angewandt?

Schließlich wollen wir uns auch der Frage nach dem Wert von Ökosystemen annähern. Welchen Beitrag leisten funktionierende Lebensräume für unser Leben und wirtschaftliches Handeln?

Veranstaltungsort:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Robert-Havemann-Saal
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

Anmeldung und Rückfragen:
GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser
Michael Bender
Prenzlauer Allee 230
10405 Berlin
Tel.: +49 30 44 33 91 -44
Fax: +49 30 44 33 91 -33
E-Mail: wasser@grueneliga.de
Internet: http://www.wrrl-info.de

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Donnerstag, 02.10.2014

Probenahme Abfall nach LAGA PN98

Grundwasser-Zentrum Dresden
01217 Dresden
Meraner Straße 10
Seminarraum
Die Zielstellung dieses Lehrgangs besteht in der Vermittlung von Know-how zur praktischen Umsetzung der in den Regelwerken zur repräsentativen Entnahme von Abfallproben enthaltenen Festlegungen. Er richtet sich vor allem an Probennehmer und Techniker sowie die mit der praktischen Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beauftragten Mitarbeiter.